Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Die Nutzung dieses Internetangebots und die Lieferung von Eintrittskarten an den Besteller (Kunden) durch die Schwarze Medien Osnabrück GbR (SMO) wird mit den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. - Vertragspartner
Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen zwischen dem Erwerber und der Schwarze Medien Osnabrück GbR, An der Hunte 26, 49163 Bohmte dann zustande, wenn SMO selbst als Veranstalter auftritt. In sonstigen Fällen tritt SMO nur im Auftrag und im Namen des jeweiligen Veranstalters auf. Für Erbringung und Erfüllung der angebotenen Leistung ist nur der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen für den Kunden vertragliche Beziehungen nur zu diesem Veranstalter zustande. - Vertragsabschluss
Die Anzeige einer Veranstaltung auf dieser Internetseite stellt noch kein verbindliches Angebot zum Erwerb einer Eintrittskarte dar. Der Besteller gibt durch Anklicken des Feldes "Ich akzeptiere die AGBs" ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. SMO nimmt dieses Angebot durch Versendung einer bestätigenden Mitteilung per Email an. Die Annahme des Angebots steht unter der aufschiebenden Bedingung der richtigen und vollständigen Datenangabe zur Versendung der Karten und der Zahlungsabwicklung. - Widerruf
Für das Angebot von Freizeitveranstaltungen, insbesondere für Konzerte oder ähnliche Veranstaltungen, besteht für den Erwerber der Eintrittskarte kein Widerrufsrecht aus einem Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB. Ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht. Durch die Bestätigung von SMO ist der Vertragsschluss somit bindend und verpflichtet den Besteller zu Abnahme und Zahlung der Eintrittskarte. - Preise
Der Preis für die angebotenen Eintrittskarten beinhaltet die Vorverkaufsgebühr und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzlich fallen Versandkosten an, die der Kunde durch die Wahl seiner Versandoption bestimmt. - Lieferbedingungen
Der Versand der bestellten Tickets erfolgt auf Kosten des Bestellers. Ist der Kunde Verbraucher und wählt er den Versand per Nachnahme, so erfolgt die Versendung auf sein Risiko. Kommt die SMO mit der Lieferung der Eintrittskarten in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Frist zur Lieferung zu setzen und bei Nichtlieferung nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Für Schäden, die sich aus der verspäteten oder einer nicht erfolgten Lieferung ergeben, haftet SMO nicht für leichte Fahrlässigkeit. - Zahlungsbedingungen
Der Preis der bestellten Eintrittskarten ist inklusive aller Gebühren nach dem Vertragsschluss (Bestätigung per Email) sofort zur Zahlung fällig. Bis zu vollständigen Bezahlung bleiben die Eintrittskarten im Eigentum von SMO. Für den Fall, dass eine Zahlung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder rückbelastet wird, besteht für SMO ein Anspruch auf Rücksendung der Eintrittskarten. - Gewährleistung
SMO übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, die Eintrittskarten unverzüglich nach Erhalt der Lieferung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Reklamationen innerhalb von 3 Werktagen bei SMO per Email. Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 437 Nr. 3 BGB kann der Besteller lediglich verlangen, wenn die Pflichtverletzung von SMO, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. - Datenschutz
Die SMO bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die vom Kunden angegeben Daten (Name, Adresse, Email, Telefonnummer, Kreditkartennummer usw.) werden lediglich für das Zustandekommen und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses genutzt. Werden Dritte mit der Durchführung dieses Vertrages beauftragt, so ist SMO berechtigt, die dazu erforderlichen Daten weiter zu geben. - Veranstaltungsbedingungen
Die Veranstaltungsbedingungen gelten nach dieser Ziffer nur dann, wenn SMO selbst als Veranstalter auftritt. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besucher und SMO im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung. Vermittelt SMO lediglich Eintrittskarten für einen anderen Veranstalter, so können andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, besteht für den Besuch der Veranstaltung kein Sitzplatzanspruch. Für Schäden, die nicht in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bestehen, besteht eine Haftung nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SMO, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Fällt die Veranstaltung aus, hat der Erwerber der Eintrittskarte einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises exklusive der Vorverkaufs- und sonstiger Gebühren. Fällt die Veranstaltung aus und wird auf einen anderen Termin verlegt, behält die Einrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf die Erstattung von sonstigen Aufwendungen besteht gegenüber SMO nicht. Es gilt die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsorts. Um die Durchführung zur Veranstaltung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Besucher, den Anweisungen des Security- und Einlasspersonals sowie den Mitarbeitern von SMO und Westfront Folge zu leisten. Die Mitnahme von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen, die geeignet sind Verletzungen anderer hervorzurufen, ist untersagt. Fotoapparate, Kameras und sonstige technische Aufnahmegeräte dürfen nicht mitgeführt werden sofern dies nicht vom Veranstalter anders angekündigt wurde. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Bedingungen ist SMO berechtigt, den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern. Ein Erstattungsanspruch die erworbene Eintrittskarte besteht in diesem Falle gegenüber SMO nicht. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht mit zur Veranstaltung genommen werden. Das Einlasspersonal ist berechtigt, den Besucher am Eingang zu kontrollieren und nicht zulässige Gegenstände abzunehmen. - Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von SMO. Handelt es sich beim Kunden um einen Kaufmann, so ist für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von SMO. Sollten einzelne Teile dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. - Bildrechte
Bei TV-Aufzeichnungen oder Photographien werden die Bildrechte an der eigenen Person automatisch an den Veranstalter abgetreten. - Ticketrückgabe
Wird ein Konzert ersatzlos abgesagt, so ist die Rückgabe der Tickets gegen Erstattung des Ticketpreises bis zu sechs Monaten nach dem jeweiligen Konzertdatum möglich. Nach diesem Termin eingesandte Tickets können nicht mehr erstattet werden. Erstattet wird der Kaufpreis des Tickets abzgl. VVK- und Systemgebühren. VVK- und Systemgebühren sind von der Erstattung ausgeschlossen. - Gewinnspiele
(1) Die Gewinnspiele werden in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.
(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, sobald er am 26.03.2010 zwischen 19.00Uhr und 20.00Uhr Ortszeit seine Eintrittskarte an der Kasse der ausführenden Location vorlegt und dort einen Gewinnschein (Los) entgegen nimmt. Nach 20.00Uhr Ortszeit können keine Gewinnscheine (Lose) mehr ausgegeben werden.
(3) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte zum Event sind und diese zwischen 19.00Uhr und 20.00Uhr Ortszeit an der Kasse der ausführenden Location vorlegen.
(4) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
(5) Mitarbeiter von Schwarze Medien Osnabrück GbR und den evtl. beteiligten Kooperationspartnern und deren Angehörige sowie Helfer des Events sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(6) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(7) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegt Schwarze Medien Osnabrück GbR bzw. deren jeweiligen Partnern.
(8) Die Gewinner werden in regelmäßigen Abständen während des Events bekannt gegeben und bekommen ihren Preis direkt am Merch-Stand ausgehändigt. Personen die zur Zeit der Bekanntgabe oder Gewinnausschüttung nicht vor Ort sind haben keinen Anspruch auf die Gewinne.
(9) Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich.
(10) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an SMO zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.
(11) Es besteht kein genereller Anspruch auf einen Gewinn.



